Nutzungskonzepte
- Wer darf ein Nutzungskonzept einreichen?
- Warum ist eine Registrierung notwendig, um ein Nutzungskonzept einzureichen?
- Wie kann ein Nutzungskonzept eingereicht werden?
- Bis wann können Nutzungskonzepte eingereicht werden?
- Können Nutzungskonzepte auch nach Ablauf der Eingabefrist eingereicht werden?
- Wie entscheidet sich, welches Nutzungskonzept im Stolzehüsli umgesetzt wird?
- Sind alle eingereichten Nutzungskonzepte einsehbar oder nur die, über die abgestimmt werden kann?
- Welche formalen und inhaltlichen Rahmenbedingungen muss das Nutzungskonzept erfüllen?
- Muss das Nutzungskonzept eine Budgetplanung enthalten?
- Wie viele Räume stehen der neuen Trägerschaft zur Verfügung?
- Ist es möglich, sich die Räume des Stolzehüslis vor der Erarbeitung eines Nutzungskonzepts anzusehen?
- Wie viele Quadratmeter stehen insgesamt zur Verfügung?
- Wie hoch sind die Räume im Erd- und Untergeschoss?
- Kann die ZüriWC-Anlage woanders platziert werden?
- Wie ist die zur Verfügung stehende Fläche hinter der ZüriWC-Anlage zu erreichen? Wird es einen Durchbruch geben?
- Dürfen am Stolzehüsli Überdachungen (Pergola oder Ähnliches) angebracht werden?
- Dürfen die Flächen vor und neben dem Stolzehüsli mitbenutzt werden, beispielsweise für Tische und Stühle? Wenn ja: In welchem Ausmass bzw. gibt es Einschränkungen?
- Können die bestehenden Fenster durch grössere ersetzt werden?
- Können neu beispielsweise Glastüren eingebaut werden?
- Welche Wände können im Rahmen der Instandsetzung entfernt werden?
- Sind Deckendurchbrüche möglich, zum Beispiel zur Erhöhung der Decke im Erdgeschoss oder um vom Erd- ins Untergeschoss zu gelangen?
- Ist die Wand, welche die beiden Räume im Erdgeschoss voneinander trennt, schallgeschützt?
Ist die Wand, welche die beiden Räume im Erdgeschoss voneinander trennt, schallgeschützt?
Nein, die Wand, welche die beiden Räume im Erdgeschoss derzeit voneinander trennt, ist nicht schallgeschützt.