Allgemeines
- In welchem Browser wird die Plattform korrekt dargestellt?
- Übernimmt die Stadt Zürich die Kosten für die Instandsetzung?
- Wer trägt die Kosten für den Mieterausbau?
- Wem soll die zukünftige Nutzung einen Mehrwert bieten?
- Inwiefern wird das Sozialdepartement die zukünftige Nutzung des Stolzehüslis mitfinanzieren?
- Was ist ein Kontrakt?
- Wird das Sozialdepartement die zukünftige Trägerschaft mit weiteren Mitteln unterstützen?
- Ab wann kann die neue Trägerschaft das Stolzehüsli gemäss ihres eingereichten Konzepts nutzen?
- Was ist unter einer Trägerschaft zu verstehen?
- Wofür können die erwirtschafteten Mittel genutzt werden?
- Gibt es vergleichbare Projekte?
- Wo können Fragen, die im Zusammenhang mit dem Pilotprojekt auftreten, platziert werden?
- Wird die E-Partizipation zum neuen Standardverfahren des Hochbaudepartements?
Was ist ein Kontrakt?
Das Sozialdepartement als Vertragspartner des Hochbaudepartements wird der neuen Trägerschaft die Räume nach Abschluss der Instandsetzung im Sinne einer Gebrauchsleihe zur Verfügung stellen. Die genauen Bedingungen werden im Gebrauchsleihevertrag festgehalten, welcher Bestandteil des Kontrakts ist. Letzterer regelt, welche soziokulturellen Leistungen von der neuen Trägerschaft des Stolzehüslis erbracht werden. Ausserdem enthält der Kontrakt entsprechende Kennzahlen, beispielsweise wie viele Veranstaltungen pro Jahr durchzuführen sind. Mittels jährlichem Reporting wird überprüft, ob die Leistungen gemäss Kontrakt eingehalten wurden und wo allenfalls Handlungsbedarf besteht.