Hilfe
Hier finden Sie Fragen und Antworten rund um die «E-Partizipation Stolzehüsli».
Themen
Allgemeines
- In welchem Browser wird die Plattform korrekt dargestellt?
- Übernimmt die Stadt Zürich die Kosten für die Instandsetzung?
- Wer trägt die Kosten für den Mieterausbau?
- Wem soll die zukünftige Nutzung einen Mehrwert bieten?
- Inwiefern wird das Sozialdepartement die zukünftige Nutzung des Stolzehüslis mitfinanzieren?
- Was ist ein Kontrakt?
- Wird das Sozialdepartement die zukünftige Trägerschaft mit weiteren Mitteln unterstützen?
- Ab wann kann die neue Trägerschaft das Stolzehüsli gemäss ihres eingereichten Konzepts nutzen?
- Was ist unter einer Trägerschaft zu verstehen?
- Wofür können die erwirtschafteten Mittel genutzt werden?
- Gibt es vergleichbare Projekte?
- Wo können Fragen, die im Zusammenhang mit dem Pilotprojekt auftreten, platziert werden?
- Wird die E-Partizipation zum neuen Standardverfahren des Hochbaudepartements?
Nutzungskonzepte
- Wer darf ein Nutzungskonzept einreichen?
- Warum ist eine Registrierung notwendig, um ein Nutzungskonzept einzureichen?
- Wie kann ein Nutzungskonzept eingereicht werden?
- Bis wann können Nutzungskonzepte eingereicht werden?
- Können Nutzungskonzepte auch nach Ablauf der Eingabefrist eingereicht werden?
- Wie entscheidet sich, welches Nutzungskonzept im Stolzehüsli umgesetzt wird?
- Sind alle eingereichten Nutzungskonzepte einsehbar oder nur die, über die abgestimmt werden kann?
- Welche formalen und inhaltlichen Rahmenbedingungen muss das Nutzungskonzept erfüllen?
- Muss das Nutzungskonzept eine Budgetplanung enthalten?
- Wie viele Räume stehen der neuen Trägerschaft zur Verfügung?
- Ist es möglich, sich die Räume des Stolzehüslis vor der Erarbeitung eines Nutzungskonzepts anzusehen?
- Wie viele Quadratmeter stehen insgesamt zur Verfügung?
- Wie hoch sind die Räume im Erd- und Untergeschoss?
- Kann die ZüriWC-Anlage woanders platziert werden?
- Wie ist die zur Verfügung stehende Fläche hinter der ZüriWC-Anlage zu erreichen? Wird es einen Durchbruch geben?
- Dürfen am Stolzehüsli Überdachungen (Pergola oder Ähnliches) angebracht werden?
- Dürfen die Flächen vor und neben dem Stolzehüsli mitbenutzt werden, beispielsweise für Tische und Stühle? Wenn ja: In welchem Ausmass bzw. gibt es Einschränkungen?
- Können die bestehenden Fenster durch grössere ersetzt werden?
- Können neu beispielsweise Glastüren eingebaut werden?
- Welche Wände können im Rahmen der Instandsetzung entfernt werden?
- Sind Deckendurchbrüche möglich, zum Beispiel zur Erhöhung der Decke im Erdgeschoss oder um vom Erd- ins Untergeschoss zu gelangen?
- Ist die Wand, welche die beiden Räume im Erdgeschoss voneinander trennt, schallgeschützt?
Abstimmung
- Wer darf an der Abstimmung im Rahmen des Pilotversuchs teilnehmen?
- Ist eine Registrierung notwendig, um an der Abstimmung teilzunehmen?
- Wie kann abgestimmt werden?
- Wann wird entschieden, welche Nutzungskonzepte für die Abstimmung zugelassen werden?
- Ist zurückzuverfolgen, für welches Konzept die registrierten Personen gestimmt haben?
- Wann wird bekanntgegeben, welches Nutzungskonzept im Stolzehüsli umgesetzt wird?
- Wie wird bekanntgegeben, welches Nutzungskonzept im Stolzehüsli umgesetzt wird?
- Wer entscheidet, ob ein Nutzungskonzept zur Abstimmung zugelassen wird?
- Wie wird bekanntgegeben, dass ein Nutzungskonzept die Rahmenbedingungen nicht erfüllt?
- Was passiert mit Konzepten, die die Rahmenbedingungen nicht erfüllen?
- Ab wann kann über die Nutzungskonzepte abgestimmt werden?
Seiten
Zukünftige Nutzung: Rahmenbedingungen
Nach Abschluss der Instandsetzung soll das Stolzehüsli zonenkonform genutzt werden und soziokulturelle Leistungen erbringen. ...
Datenschutzerklärung
Weitere Informationen. ...
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